Grundsätzlich immer, wenn Gegenstände aus dem eigenen Haushalt durch einen Brand, aufgrund eines Rohrbruchs oder Unwetters (wie Hagel und Sturm) beschädigt oder bei einem Einbruch geklaut werden. Die Hausratversicherung soll Versicherte in die Lage versetzen, Zerstörtes oder Gestohlenes wiederzubeschaffen – und den Neuwert ersetzen. An dem Punkt ist die Versicherungssumme entscheidend.