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Datum
19.02.2014

Stärker im Team

Gemeinschaftspraxen gibt es in immer mehr Facetten: Welche Kooperationen möglich sind – und wie ein erfolgreicher Zusammenschluss aussehen kann.

Stärker im Team
(Fotolia)

Man nehme fünf Orthopäden und Unfallchirurgen, eine Einzelpraxis und zwei Gemeinschaftspraxen – und lasse alles zusammen in einer gemeinsamen Praxis aufgehen. Kein leichtes Projekt, das Christian Zier und seine vier Mitstreiter da angegangen sind. „Als Einzelkämpfer lassen sich viele Dinge kaum stemmen. Die Kosten für Technik und Personal in unserem Fachgebiet steigen zum Beispiel kontinuierlich. Da denken Sie irgendwann über Alternativen nach“, erklärt Orthopäde Zier den Anlass für den Zusammenschluss.

Im Juli 2012 haben sich die fünf Fachärzte in einer so genannten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft – kurz üBAG – zusammengetan. Ihre „Orthopädie Kurpfalz“ sitzt in Mannheim und Speyer; sie bietet neben klassischer Orthopädie und Unfallchirurgie auch alternative Behandlungsmethoden und an beiden Standorten Spezialsprechstunden mit Fokus auf verschiedene Körperteile und Krankheitsbilder.

Neue Freiheiten

Noch wenige Jahre zuvor wäre ein solcher Zusammenschluss undenkbar gewesen. Eine Gemeinschaftspraxis war streng reglementiert und durfte als Kassenpraxis beispielsweise nur an einem Standort geführt werden. Seit 2007 und dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sind Mediziner in der Zusammenarbeit deutlich flexibler und die Kooperationsmöglichkeiten vielfältig. (Details siehe unten).

Dennoch gibt es vor dem Start als Team vieles zu klären. Und das ist nicht immer einfach: „Besonders als es in den Verhandlungen an die Feinheiten und ans Geld ging, gab es naturgemäß viel Diskussionsbedarf“, erinnert sich Orthopäde Zier. Etwa, als es darum ging, einen Schlüssel für die Honorarverteilung zu finden oder zu entscheiden, welche Geräte zusammen angeschafft werden – und welche jeder für sich kauft. „Dann ist es hilfreich, einen sachkundigen Berater an seiner Seite zu haben – als Bindeglied, Moderator und auch Vermittler“, sagt der 49-jährige Mediziner.

In ihrem Fall war Matthias Weisskirchen die helfende Hand. Der MLP Berater ist auch Unternehmensberater für Ärzte. In seiner Eigenschaft als Berater hat der Finanzökonom und Jurist die Kooperationsidee der fünf Ärzte auf Herz und Nieren geprüft und das Vorhaben durch die Zulassung begleitet.

Ganzheitliche Betrachtung nötig

Doch nur die Firmenseite zu sehen, reicht nicht. Denn jeder Arzt hat neben dem Gemeinschaftsprojekt noch seine eigene Agenda: private Zukunftspläne, Familie, Verpflichtungen. „Das breitet man ungern alles vor den Kollegen aus, aber es muss dennoch zu den neuen Plänen passen“, erklärt Matthias Weisskirchen. Als MLP Berater rechnete er für jeden Arzt Umsatz, Kostenstruktur und Gewinn hoch und arbeitete die Ergebnisse in die private Vermögenssituation ein.

Rundum abgesichert

Nach der Planung ging es an die Umsetzung: „Unser Ziel ist es, für die Gründer eine vollständige Finanzierung durch öffentliche Fördergelder zu vermitteln – und das möglichst zu den günstigsten Konditionen“, sagt MLP Berater Weisskirchen. Bei der „Orthopädie Kurpfalz“ hat das gut geklappt. Neben dem Darlehensmanagement stand die Absicherung der Praxis und der Ärzte oben auf Weisskirchens To-do-Liste: „Die Versicherungen – sei es Berufshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Elektronik oder Inventar – müssen genau auf die neue Gemeinschaftspraxis angepasst sein, um den richtigen Deckungsschutz zu erzielen.“

Eine Entscheidung mit Zukunft

Christian Zier und seine vier Mitstreiter sind mit ihrer Gemeinschaftspraxis bis dato sehr zufrieden: „Schon jetzt nach anderthalb Jahren ist der Wert unserer Praxis gestiegen.“ Natürlich gebe es immer mal wieder Probleme, räumt der Mediziner ein. Mit fünf Ärzten, zwölf Mitarbeitern und zwei Standorten ist der Abstimmungsbedarf zwangsläufig größer als in einer Einzelpraxis mit kleinem Team. Dennoch: Die „Orthopädie Kurpfalz“ wächst weiter, die nächste Runde ist bereits eingeläutet: Im Laufe des Jahres nehmen sie einen weiteren spezialisierten Chirurgen an einem dritten Standort auf.

Drei Kooperationsmöglichkeiten für Mediziner:

Was: Dauerhafter Zusammenschluss zur gemeinsamen Behandlung von Patienten; mehrere Standorte möglich.

Wer: Selbstständige Ärzte und Fachärzte gleicher, aber auch unterschiedlicher Fachrichtungen, sofern die Gebiete sich sinnvoll ergänzen.

Besonderheiten: Die üBAG tritt bei der Abrechnung mit den Krankenversicherungen und gegenüber Patienten als wirtschaftliche Einheit auf mit gemeinsamen Honorarbescheiden und gemeinsamer Patientenkartei; sie teilt Räume, Personal und Praxisschild.

Vorteile: Bessere Auslastung von Geräten, Räumen und Personal. Anschaffungskosten teurer Geräte werden geteilt. Ermöglicht größeres Leistungsspektrum, längere Sprechzeiten, einfachere Urlaubs-/Krankheitsvertretung, stärkere Marktposition. Anstellung von Ärzten erlaubt.

Nachteile: Längere Entscheidungswege und größerer Abstimmungsbedarf, setzt gegenseitiges Vertrauen und Kompromissbereitschaft voraus.

Was: Zusammenarbeit ist auf ein bestimmtes Leistungsspektrum, Indikation oder Patientenkreis beschränkt. Die einzelnen Praxen bleiben dabei unabhängig.

Wer: Selbstständige Ärzte und Fachärzte gleicher, aber auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Besonderheiten: Die TBAG tritt bei der Krankenversicherung-Abrechnung sowie gegenüber Patienten im gemeinsamen Leistungsbereich als wirtschaftliche Einheit auf, inklusive gemeinsamer Honorarbescheide. Gemeinsame Sprechstunden im kassenärztlichen Bereich nötig.

Vorteile: Zusammenarbeit in Teilbereichen möglich, während eigene Praxis weitergeführt wird; ermöglicht aufeinander abgestimmte fachübergreifende Behandlung. Bessere Auslastung von Räumen, Geräten und Personal in den Kooperationsbereichen.

Nachteile: Größerer Abstimmungsbedarf in den gemeinsamen und mit den eigenen Bereichen.

Was: Fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, die ambulante Versorgung unter einem Dach anbietet.

Wer: Gründung meist durch zugelassene Ärzte und Krankenhäuser. Aktuell nötig: mindestens zwei ärztliche Zulassungen aus unterschiedlichen Fachrichtungen/Schwerpunkten. Nicht erlaubt – weil nicht fachübergreifend: MVZs nur mit Haus- und Kinderärzten sowie Gynäkologen und zwischen Hausärzten und Internisten ohne Schwerpunkt. Koalitionsvertrag der Regierung sieht künftig auch gleiche Arztgruppen sowie die Gründung durch Kommunen vor.

Besonderheiten: Alle Ärzte müssen an einem Standort arbeiten. Es können dort sowohl Vertragsärzte wie auch angestellte Ärzte arbeiten.

Vorteile: Auch angestellte Ärzte können an vertragsärztlicher ambulanter Versorgung teilnehmen. Umfassende und fachübergreifende Patientenversorgung von hoher Qualität möglich.

Nachteile: Alle MVZ-Ärzte – auch die angestellten – unterliegen der Bedarfsplanung.

"Grundsätzlich auch bei Haftung gemeinsame Sache"

Michael Schwarz - MLP
(MLP)

Interview mit Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP

Warum müssen Ärzte in Gemeinschaftspraxen ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung ihrer Risiken haben?

In einer Gemeinschaftspraxis macht man grundsätzlich auch bei der Haftung gemeinsame Sache. Deshalb muss die Berufshaftpflicht genau auf die gewählte Kooperationsform abgestimmt sein. Wer sich etwa in einer TBAG zusammenschließt, wird neben der Absicherung für die eigene Praxis eine separate Police für die Kooperationsbestandteile benötigen. Wird das Risiko nicht adäquat versichert, ist der Deckungsschutz in Gefahr.

Durch die Kooperationen entstehen unterschiedlichste Verflechtungen zwischen den Praxen und Ärzten. Wie bekommt man die bei der Absicherung in den Griff?

Wir nehmen zunächst alle Haftungsaspekte für den einzelnen Arzt und die Gemeinschaft sowie die Besonderheiten der jeweiligen Praxis detailliert auf, bevor wir das Risiko analysieren und bei den Versicherern anfragen. Je nach Konstellation kann dann jeder Arzt einzeln abgesichert werden – oder alle zusammen. Bei komplexen Risiken und Praxen ab vier Personen ist es sinnvoll, das Gesamtrisiko über eine gemeinsame Spezialpolice abzudecken.

Warum sollten Berufshaftpflichtpolicen regelmäßig gecheckt werden?

Vor allem, um sicherzustellen, dass der Deckungsumfang noch richtig bemessen ist. In alten Policen sind die Deckungssummen im Ganzen oder in einzelnen Kategorien oft zu niedrig angesetzt. Außerdem verändert sich das Tätigkeitsprofil mit der Zeit. Wer etwa neben seiner Arbeit in der Gemeinschaftspraxis auch noch Belegbetten hat oder auf Honorarbasis operiert, muss prüfen, ob da noch die eigene Berufshaftpflicht greift, die Klinik das abdeckt oder eine zusätzliche Police her muss. Ein regelmäßiger Check-up ist zudem sinnvoll, um stets die aktuellsten Tarifwerke zu haben. „Neuere“ Risiken etwa durch das Internet sollten ebenso enthalten sein wie beitragsfreie Extras etwa für facharztspezifische Leistungen oder ein erweiterter Strafrechtsschutz.

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